Reformvorschlag an die Bundesregierung Wirtschaftsexperten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting

Herstellung Jun 3, 2026 IDOPRESS

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Eheschließung (Symbolbild)

Foto: Andreas Lander/ dpa

In der Debatte über die künftige Besteuerung von Ehepaaren fordern Wirtschaftsforscherinnen und -forscher,das Ehegattensplitting zu begrenzen. Das heutige System begünstige vor allem Partnerschaften,in denen einer – meist der Mann – gut verdient und die Frau nur wenig oder gar nicht arbeitet,heißt es zur Begründung in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Dieser liegt dem SPIEGEL vor.

Angesichts von Arbeits- und Fachkräftemangel müsse sich zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell stärker lohnen. »Wer möchte,dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten,muss dafür sorgen,dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt.«

Zu den Initiatorinnen gehören unter anderem Nicola Fuchs-Schündeln (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung),Monika Schnitzer (Sachverständigenrat Wirtschaft) und Katharina Wrohlich (DIW Berlin). Unterstützt wird die Initiative auch von weiteren Ökonomen,darunter Felix Bierbrauer,Reint E. Gropp,Marcel Fratzscher und Clemens Fuest.

Vorteil beim Steuersplitting soll begrenzt werden

Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet,halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Konkret wird vorgeschlagen,den steuerlichen Ausgleich für Ehepaare zu erhalten,den Vorteil aber zu deckeln: Die besserverdienende Person soll höchstens 13.805 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen; der andere Partner müsste diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Die Obergrenze orientiert sich an den Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern.

Die Mehreinnahmen sollten nach dem Vorschlag vollständig an Familien zurückfließen – über höhere Leistungen für Kinder. Vorgesehen sind ein Anstieg des Kinderfreibetrags von 9756 auf 11.902 Euro sowie eine Erhöhung des Kindergeldes von 259 auf 316 Euro im Monat. Beide Leistungen würden damit um rund 22 Prozent steigen,schreiben die Forschenden.

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luc/dpa

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