HerstellungOct 16, 2026
Streaming-Abo: Anbieter darf Widerruf nicht zurückweisen – Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen Streaming-Anbieter DAZN Ltd. vor
Wer ein Streaming-Abo abschließt, darf nicht dazu verpflichtet werden, vor Beginn der Dienstleistung auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Denn anders als bei digitalen Waren ist die Leistung bei einem Abonnement nicht sofort vollständig erbracht. Weil der Streaming-Anbieter DAZN einem Verbraucher den Widerruf seines Vertrags verweigerte, ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich rechtlich gegen das Unternehmen vor. ...