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Kleiderstange bei Handelsmesse: Leicht umgehbare Regeln
Foto: Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie / IMAGO
Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen,dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden,anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger,als Produkte zu lagern,aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall,dass die Ware gefährlich,beschädigt oder verschmutzt ist,nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch,was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten,aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde,darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung,die seit Juli 2024 in Kraft ist.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt,sagt Genth: »Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.« Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen,hohe Logistikkosten,fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung,Sortierung,Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen,rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.
Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. »Bekleidung ist ein wertvolles Produkt,dessen Vernichtung vermieden werden sollte«,so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert,das Gesetz gehe an der Realität vorbei,belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-,Sortier- und Recyclingstrukturen,sagt Experte Jonas Stracke. Solange diese Voraussetzungen fehlten,bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. »Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht.«
In der »Rheinischen Post« fügte Stracke hinzu: »Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.« Dennoch werde der Eindruck erweckt,als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU »viel neue Bürokratie,ausgerechnet für die Unternehmen,die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind«.
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Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört,bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.
hpi/dpa
