Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EU-Erlaubnis für Coronahilfen an Lufthansa ist nichtig

Die Bundesregierung schnürte im Frühjahr 2020 ein milliardenschweres Hilfspaket für die Lufthansa. Die Europäische Kommission stimmte zu – machte dabei aber laut Gerichtsentscheidung einen Fehler.

Geschäft Apr 24, 2026 IDOPRESS

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Mann mit Mundschutz vor Lufthansa-Maschinen (Foto aus dem Juni 2020)

Foto: Peter Kneffel / dpa

Die Coronapandemie traf viele Unternehmen hart. Ungewissheit und finanzielle Sorgen machten damals auch der Lufthansa zu schaffen. Die Bundesregierung schnürte ein milliardenschweres Hilfspaket für die größte deutsche Fluggesellschaft,die Europäische Kommission gab dafür grünes Licht,ohne förmliches Prüfverfahren. Doch das war aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht richtig.

Im Streit über die milliardenschweren Staatshilfen für die Lufthansa hat der EuGH die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen bestätigt. Lufthansa scheiterte in Luxemburg mit ihrer Berufung gegen eine Entscheidung in erster Instanz aus dem Jahr 2023.

Vor Gericht ging es um das sechs Milliarden Euro schwere Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020. Es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen,teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien.

Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts verweisen in ihrem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe die EU-Kommission gegen den befristeten Rahmen verstoßen.

Die Brüsseler Behörde wacht darüber,ob Beihilfen von Ländern an Unternehmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Gegen die Genehmigung im Lufthansa-Fall hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor geklagt.

EuGH widerspricht erstem Urteil in Teilen

Der EuGH stimmte laut Mitteilung allerdings nicht in allen Punkten mit der Vorinstanz überein: Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen,etwa in Bezug auf Fragen der Marktmacht des Konzerns oder die Beurteilung,ob die Lufthansa sich in der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das »weite Ermessen« eingegriffen,über das die Brüsseler Behörde verfüge.

»Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis«,heißt es von der Lufthansa nun. Der Konzern hat den Teil der Hilfen,die abgerufen wurden,nach eigenen Angaben vollständig zurückgezahlt.

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Zugleich verwies die Lufthansa darauf,dass die Kommission nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts 2024 eine neue Untersuchung zu den deutschen Maßnahmen eingeleitet hatte. Damit steht eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung von Lufthansa an. »Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen«,teilt die Airline mit.

ptz/dpa

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