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Kaufhausplakat im Seebad Sellin in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009: Nur ausnahmsweise dürfen Läden sonntags öffnen,etwa in touristischen Orten
Foto: Stefan Sauer/ dpa
Für flexiblere Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel spricht sich der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Grundgesetzänderung aus. Dadurch solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft geklärt werden.
In Deutschland ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Konkrete Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Ladenschlussgesetz des Bundes festgelegt und variieren in den Bundesländern,die jeweils eigene Landesgesetze haben. Es ist eine Höchstzahl verkaufsoffener Sonntage vorgegeben,die an einen Anlass geknüpft sein müssen.
Debatte: Wirtschaftsausschuss des Bundestags für deutliche Lockerung der Sonntagsöffnungszeiten




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Ladenschlussgesetz in Bayern: Kirchengruppen und Gewerkschaften klagen gegen Sonntagsöffnungen




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Adrian warb für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. »Wir leben heute in einer Zeit,in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.« Bei den wenigen Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage gebe es keinen verlässlichen Rechtsrahmen,sondern hohe Klagerisiken,sagte er. Das Ladenschlussgesetz sei ein Relikt der Vergangenheit: »Man sollte den Händlern selbst überlassen,ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht.«
Kritik,der Sonntagsschutz könne ausgehöhlt werden,wies Adrian zurück. »Ich glaube,wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht,das mag jeder für sich entscheiden.« Andere Länder zeigten,dass es funktioniere.
fdi/dpa
