Verbraucherschutz Staat stärkt offenbar Minderungsrecht bei miesem Handynetz

Wer Probleme mit schlechtem Handyempfang durch Lücken im Netz hat, soll bei Mobilfunkanbietern künftig einfacher Geld zurückbekommen. Diese neuen Regeln findet die Branche allerdings »kaum praxistauglich«.

Finanzen Apr 15, 2026 IDOPRESS

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Netzsuche am Handy

Foto: David Hammersen / dpa

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei schlechtem Handynetz künftig einfacher gegen ihren Mobilfunkanbieter vorgehen können. Konkret sollen sie Tests durchführen können,um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen,wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Bundesnetzagentur berichtet. Eine entsprechende Verfügung solle diesen Mittwoch publiziert werden.

Im Zentrum steht ein sogenanntes Minderungsrecht,das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung,um sich auf dieses Recht berufen zu können,und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen,um die Defizite nachzuweisen.

Bei Mobilfunkverträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern,wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen »erhebliche,kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit« zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor,so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Ab wie viel Prozent der Maximalleistung greift der Schutz?

Das ist laut Verbraucherschützern auch überfällig. Der Entwurf für die Verfügung stamme schon aus dem Jahr 2024. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei zehn Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als zehn Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt,hat Anspruch auf Minderung.

Wie hoch die Preisminderung genau ist,muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig,durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden. Wie hoch die finalen Vorgaben sind,klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.

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Vertreter der Telekommunikationsbranche kritisieren die Neuregelung. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei »kaum praxistauglich«,sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM,Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend. Es könne die vielen unterschiedlichen Messsituationen nie vollständig korrekt dokumentieren,zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. Ufer warnte zudem vor einem »bürokratischen Ungetüm«.

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apr/dpa

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