Verbraucherschutz Für diese 16 Elektrogeräte gilt bald ein Recht auf Reparatur

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Technische Hilfe an einem Geschirrspüler: Ersatzteile auch für alte Geräte

Foto: Maskot / Digital Vision / Getty Images

Handy oder Staubsauger defekt? Bislang musste da meist was Neues her. Damit solche Elektrogeräte künftig länger genutzt werden,bekommen Verbraucher in Deutschland ein Recht auf Reparatur. Das hat der Bundestag beschlossen und damit ein von der Europäischen Union beschlossenes Vorhaben umgesetzt.

Hersteller werden durch das neue Gesetz verpflichtet,ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer – also unabhängig von der Produktgarantie – zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein,dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut,dass ein Tausch nicht möglich ist,verstößt gegen das neue Gesetz.

Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts,verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche,Bitkom,lobt Vorteile für Verbraucher und Umwelt: »Wer Smartphone,Tablet oder Laptop länger nutzt,spart Geld,vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen«,sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung. Zusätzlich fordert er aber einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus,um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.

Soll noch diesen Sommer in Kraft treten

Für die Unternehmen droht durch das neue Gesetz ein erheblicher Mehraufwand. Sie sind künftig etwa verpflichtet,für ihre Produkte Ersatzteile vorzuhalten,auch noch Jahre nachdem sie das letzte Exemplar in den Verkehr gebracht haben. Die Zeitspanne richtet sich nach der erwarteten Lebensdauer. Für Smartphones heißt das,dass alle Teile,aus denen ein Mobiltelefon besteht,auch nach Einstellung der Produktion des Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren,auch nach Ende der Produktion.

Funktioniert etwa das Schleudern einer Waschmaschine nach acht Jahren nicht mehr,kann der Käufer verlangen,dass der Hersteller die Maschine entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Entscheidet sich der Käufer,einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen,muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.

Nach dem neuen Gesetz muss der Unternehmer die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Er kann dem Verbraucher für die Dauer der Nachbesserung unentgeltlich eine Ersatzware zur Verfügung stellen.

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apr/dpa

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